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| AGB
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Verkaufs- und Lieferbedingungen
1) Geltung:
Abweichungen von den nachstehenden Bedingungen - insbesondere die Geltung von Einkaufsbedingungen des Käufers - bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
2) Angebote und Preise:
Die in unseren Angeboten enthaltenen Preise sind freibleibend. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Grundsätzlich maßgebend ist die am Tage der Lieferung in unserem Betrieb allgemeingültige Preisliste, sofern kein Preis vereinbart wurde. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
3) Lieferbedingungen:
Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Teillieferungen sind zulässig. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 15% über/unter der bestellten Menge sind zulässig. Für geringfügige Zählfehler oder Auslesemängel haftet der Verkäufer nicht. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben. Die Wahl der Versandart und des Versandweges bleibt uns überlassen. Expressgut- und Eilfrachten gehen zu Lasten des Käufers.
4) Höhere Gewalt:
Fälle höherer Gewalt - als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können – suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht. Ist die Absendung der Ware infolge sonstiger außergewöhnlicher Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich, so wird die Ware für Rechnung und Gefahr des Käufers auf Lager genommen oder bei einem Spediteur eingelagert, durch die Einlagerung gilt unsere Lieferverpflichtung als erfolgt.
5) Palettierung:
Erfolgt die Lieferung auf Paletten, sind diese bei Anlieferung in gleicher Ausführung im sofortigen Tausch zurückzugeben. Nicht oder beschädigte zurückgegebene Paletten sind nach Anforderung in angemessener Frist frachtfrei an uns zurück zusenden, andernfalls werden Sie zu den handelsüblichen Sätzen in Rechnung gestellt.
6) Gewährleistung:
Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit, Einsatzzweck und richtige Menge hin unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware - bei verborgenen Mängel nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch drei Monate nach Erhalt der Ware - erhoben werden. Für die Beurteilung von branchenüblichen und technischen Abweichungen gelten der VDW Prüfkatalog sowie die DIN-Normen für Wellpappe. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung.
7) Zahlungsbedingungen:
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Eine Skontierung ist nur möglich, wenn alle sonst fälligen Rechnungen bezahlt sind beziehungsweise ein eventueller Kontokorrentsaldo ausgeglichen ist. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 3% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz (ab 01.01.1999 Basiszinssatz) berechnet. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung und lediglich erfüllungshalber angenommen. Gutschriften werden mit dem Betrag erteilt, der sich nach Abzug aller Kosten ergibt. Als Tag der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag für uns verfügbar ist. Unsere sämtlichen Forderungen werden - auch bei Stundung - sofort fällig, sobald der Käufer mit der Erfüllung anderer Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug gerät, seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder uns Umstände bekannt werden, die Kreditwürdigkeit des Käufers erheblich zu mindern geeignet sind; für weitere Lieferungen und Teillieferungen können wir dann Vorauszahlung oder sonstige Sicherheit verlangen. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
8) Eigentumsvorbehalt:
Von uns gelieferten Waren bleibt unser Eigentum, bis alle Verbindlichkeiten des Käufers aus der Geschäftsverbindung mit uns vollständig getilgt sind. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterzuverkaufen oder zu be- und verarbeiten. Im Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte hiermit im voraus an uns ab uns zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Mehrwertsteuer). Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Käufer weiterhin zur Einziehung der Forderungen berechtigt. Auf Verlangen hat der Käufer uns die abgetretenen Forderungen nebst deren Schuldnern bekannt zugeben und uns alle für eine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Auf unser besonderes Verlangen macht der Käufer den betreffenden Drittschuldnern Mitteilung von der Abtretung an uns. Verarbeitung oder Umbildung unserer Ware durch den Käufer findet ausschließlich für uns statt. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren steht uns Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren. Für die neue Sache gelten im übrigen die Regelungen zur Vorbehaltsware entsprechend. Bei untrennbarer Vermischung unserer Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen steht uns das Miteigentum am der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen vermischten Gegenstände. Der Käufer verwahrt das Allein- oder Miteigentum für uns. Über Pfändungen und andere von Dritten ausgehende Gefährdungen für unsere Rechte sind wir unverzüglich zu unterrichten. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
9) Bedingungen der Wellpappenerzeugnisse:
Wellpappenerzeugnisse werden nach Stückzahl verkauft und berechnet. Die Größenangabe erfolgen stets in mm in der Reihenfolge Länge x Breite x Höhe und beinhalten lichte Innenmaße. Geringfügige Abweichungen in den Abmessungen, in der Stoffzusammensetzung. Leimung, Farbe, Glätte, Reinheit, Härte und Gewicht der verwendeten Papierlagen, sowie in der Klebung, Heftung und im Druck sind brachenbedingt und können nicht zum Anlass einer Beanstandung gemacht werden. Verpackungsmuster sind von Hand gefertigt an denen der Verkäufer das Urheberrecht beansprucht. Diese dürfen weder kopiert, noch einem Wettbewerb zugänglich gemacht werden. Für Abweichungen gegenüber der maschinell angefertigten Lieferung haftet der Verkäufer nicht. Stanzwerkzeuge, Druckplatten und Klischees etc. werden bei Drittlieferanten bezogen und gehen nach erfolgter Bezahlung in den Eigentum des Käufers über. Für Risiken bei der Aufbewahrung übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Ersatzbeschaffungen, Änderungen und Reparaturen werden nur auf Kosten des Käufers ausgeführt.
10) Schadensersatz:
Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert und unserer an dem schadensstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.
11) Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für die Leistung ist der jeweilige Abgangsort der Ware, für die Zahlung 71277 Rutesheim. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand Leonberg beziehungsweise Stuttgart oder nach unserer Wahl der allgemeine Gerichtsstand des Käufers.
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